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Geschmacksmuster
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Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster ist die Formgebung eines Gegenstands oder eines Teils desselben. Es wird erstellt anhand der Merkmale der Linien, des Umrisses, der Farben, der Form, der Textur bzw. der Materialien des Gegenstands selbst oder der Verzierung das Gegenstandes.

Es ist wichtig, ein Geschmacksmuster  gut zu schützen. Ein Recht an einem Geschmacksmuster erhalten Sie, wenn Sie dieses in das Geschmacksmusterregister eintragen lassen, und zwar gemäß der Locarno-Klassifikation. Anhand einer Registrierung Ihres Entwurfs können Sie gegen Nachahmungen vorgehen. Wenn Ihr Geschmacksmuster nicht registriert ist, stehen Ihnen bezüglich einer solchen Vorgehensweise keine Möglichkeiten zur Verfügung.

Geschmacksmuster können dreidimensional sein (denken Sie beispielsweise an Möbel, Apparate etc.). Zeichnungen sind zweidimensionale Geschmacksmuster. Die Kombination einer Zeichnung und eines Geschmacksmusters kann ebenfalls geschützt werden, beispielsweise die auf einem dreidimensionalen Gegenstand angebrachte Zeichnung, wie die Verzierung einer Vase. In diesem Fall handelt es sich um eine zweidimensionale Verzierung auf einer dreidimensionalen Form.

Eine Zeichnung oder ein Geschmacksmuster werden geschützt, sofern die Zeichnung oder das Geschmacksmuster neu sind und einen eigenen Charakter besitzen. Sie können anhand einer Geschmacksmuster-Recherche überprüfen, ob es sich bei Ihrem Geschmacksmuster um ein neues Geschmacksmuster handelt. Mittels einer Geschmacksmusterüberwachung lassen sich mögliche Markenrechtsverletzungen hinsichtlich Ihres Geschmacksmuster leicht feststellen.


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