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Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland

1. Allgemeiner Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Compu-Mark nv (‘Thomson CompuMark’) erbrachten Dienstleistungen. Die Anwendung aller anderen Bedingungen, einschließlich auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und jedweder vorvertraglicher Erklärungen, selbst wenn sie in vorausgegangenem Briefwechsel erscheinen, ist ausgeschlossen. Die Anwendung aller allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ebenso ausgeschlossen und solche Bedingungen, die mit diesen Bedingungen nicht in Übereinstimmung sind, sind ungültig und ohne Wirkung.

2. Pflichten von Thomson CompuMark

Thomson CompuMarks Haupttätigkeiten sind die Erstellung und Lieferung von Nachforschungen, Überwachungen und Veröffentlichungen. Thomson CompuMark gibt keine Stellungnahmen hinsichtlich der Benutzung oder Nichtbenutzung der Marken ab, die Gegenstand ihrer Aktivitäten im Bereich der Nachforschung, Überwachung und Veröffentlichungen sind. Die von Thomson CompuMark hergestellten Berichte und Veröffentlichungen haben das Ziel, von Markenspezialisten konsultiert und verwendet zu werden. Alle von Thomson CompuMark gelieferten Informationen sind für die ausschließliche Verwendung des Auftraggebers, dem sie geliefert werden, bestimmt. Thomson CompuMark übernimmt keine Verpflichtung gegenüber dritten Parteien oder allgemein gegenüber jeder Person, die diese allgemeinen Bedingungen nicht angenommen hat.

3. Umfang und Erstreckung der von Thomson CompuMark erbrachten Dienstleistungen

3.1 Es wird vermutet, daß der Auftraggeber die Anmerkungen und Informationen in den Berichten (oder den Berichten beigefügten Anmerkungen und Informationen) und die Veröffentlichungen kennt, die den Umfang und Erstreckung der von Thomson CompuMark gelieferten Dienstleistungen begrenzt.

3.2 Beim Fehlen einer besonderen schriftlichen Zustimmung von Thomson CompuMark, die vor der Ausführung von Nachforschungen oder Überwachungen abgegeben wird, führt Thomson CompuMark keine Überwachungen oder Nachforschungen durch, ausgenommen jene, die Teil ihrer Standarddienstleistungen sind. Vor der Auftragserteilung an Thomson CompuMark ist der Auftraggeber gehalten, sich selbst mit der ihm von Thomson CompuMark zur Verfügung gestellten Dokumentation vertraut zu machen, die die gegenständlichen Dienstleistungen beschreibt.

4. Zeitraum für die Erbringung von Dienstleistungen

4.1 Thomson CompuMark verpflichtet sich, alle vernünftigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Fristen für die Mitteilung der Ergebnisse der Recherchen oder Überwachungen zu beachten, die auf dem Auftragsformular oder der den Dienstleistungen zugeordneten Dokumentation erscheinen.

4.2 Darüber hinaus übernimmt Thomson CompuMark keine Haftung für den Fall eines Ausfalls der Mitteilung oder Unleserlichkeit oder Unvollständigkeit der Mitteilung, die auf Post- oder Fernmeldedienste oder auf Auslieferungsunternehmen zurückzuführen sind, die mit der Auslieferung solcher Mitteilungen betraut sind.

4.3 Im Falle einer Verzögerung bei der Ausführung von Dienstleistungen, ist die Haftung von Thomson CompuMark auf den Preisunterschied zwischen den gewählten und den tatsächlichen Umlaufzeiten begrenzt.

5. Erneuerung der Überwachungsdienstleistungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird jeder vom Kunden an Thomson CompuMark erteilte Überwachungsauftrag um weitere zwölf Monate verlängert, es sei denn, dass der Kunde bis spätestens einen Monat vor Ablauf des dann gültigen Überwachungszeitraums Thomson CompuMark über seine Entscheidung, den Auftrag entweder vollständig oder teilweise zu kündigen, informiert.

Thomson CompuMark informiert den Kunden mindestens drei Monate vor Ablauf des laufenden Überwachungsauftrages, dass dieser zur Erneuerung ansteht. Diese Nachricht listet den Umfang der Überwachungsdienstleisungen auf. Falls der Kunde nicht bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Erneuerungsdatums reagiert hat, wird dies als Auftrag zur Verlängerung des Überwachungsauftrages um weitere zwölf Monate anerkannt.

6. Zahlung

6.1 Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach dem Ende des Monats, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist, zahlbar. Rechnungen sind in der Währung der Rechnung auf das nachfolgende Bankkonto zahlbar:

Deutsche Bank AG, Königsallee 45/47, D-40189 Düsseldorf

Kontonummer: 7461874 (BLZ 300 700 10)

Bitte vermerken Sie deutlich auf Ihrer Überweisung die jeweiligen Rechnungsnummern, die Sie begleichen.

6.2 Im Falle eines Zahlungssäumnisses unterliegen alle fälligen Beträge einer Verzinsung von 1,5% pro Monat ohne

vorherigen Hinweis, mindestens jedoch 125 EUR.

6.3 Im Falle einer Verzögerung bei der Rechnungsbegleichung behält sich Thomson CompuMark das Recht vor, alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Dienstleistungen zu unterbrechen.

7. Vertrauliche Information/Geistiges Eigentum

7.1 Die geistigen Eigentumsrechte an Datenbanken, der in ihnen enthaltenen Information, davon abgeleiteten Dokumenten und Erzeugnissen, der Benutzerdokumentation und den Berichten und Veröffentlichungen gehören ausschließlich Thomson CompuMark.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Daten weder ganz noch teilweise zu vervielfältigen, um sie einer dritten Person zu übermitteln, soweit eine solche Übermittlung für die Ausübung seiner Tätigkeit als Markenspezialist nicht unerläßlich ist.

7.3 Der Auftraggeber ist im besonderen verpflichtet, nicht mehr als 10 Abschriften der Berichte und Veröffentlichungen anzufertigen oder diese Abschriften außerhalb seiner eigenen Organisation zu verteilen, oder, wenn der Auftraggeber für Dritte tätig ist, sie irgendeinem anderen, als seinem eigenen Kunden, zu geben.

7.4 In jedem Falle ist der Auftraggeber im besonderen verpflichtet,

a) die von Thomson CompuMark erhaltene Information in Mengen nicht zu vervielfältigen;

b) diese Informationen nicht in irgendeiner Form zu vervielfältigen, die die vollständige oder teilweise Wiederherstellung der Datenbanken von Thomson CompuMark ermöglichen würde;

c) keine anderen Dienstleistungen als solche zu verlangen, die seine eigenen Bedürfnisse befriedigen, nämlich seine Bedürfnisse als Markenspezialist oder jene seiner Auftraggeber;

d) die von Thomson CompuMark erhaltene Information nicht im Hinblick auf Dienstleistungen zu verwenden, die mit jenen von Thomson CompuMark im Wettbewerb stehen;

e) für den Fall, daß der Auftraggeber für Dritte tätig ist, die Verpflichtungen in dieser Bestimmung seinem Auftraggeber aufzuerlegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Thomson CompuMark für jede Haftung zu entschädigen, die sich für Thomson CompuMark als ein Ergebnis der Säumnis des Auftraggebers herausstellt, diese Verpflichtung zu beachten.

8. Haftung

8.1 Die Datenbanken von Thomson CompuMark werden mit der größten Sorgfalt zusammengestellt, sind jedoch allen Beschränkungen unterworfen, die alle Zusammenstellungen von Dokumenten eigen sind.

Thomson CompuMark ist niemals im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter der Verwendung ihrer Datenbanken oder irgendwelche anderen Informationsquellen erstellt werden, in keiner anderen Verpflichtung gebunden, als jener, alle vernünftigen Anstrengungen zu unternehmen. Jede vertragliche oder gesetzliche Haftung, die Thomson CompuMark ausnahmsweise treffen könnte, ist unter allen Umständen auf den 5-fachen Betrag des Preises der Dienstleistungen begrenzt.

8.2 Thomson CompuMarks Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage amtlicher Veröffentlichungen und

Thomson CompuMark übernimmt keine Haftung für die in den amtlichen Veröffentlichungen enthaltene Information.

8.3 Soweit dritte Personen betroffen sind, erkennt Thomson CompuMark keine Haftung bezüglich der in seinen Berichten und Veröffentlichungen enthaltenen Informationen aus irgendwelchen Gründen an, weil Irrtümer oder Unterlassungen immer möglich sind, wobei jedoch Sorge getragen wird, diese zu vermeiden.

8.4 Thomson CompuMark erkennt keine Haftung für Verzögerungen oder Irrtümer an, die durch höhere Gewalt verursacht sind, einschließlich, jedoch nicht begrenzt, von Handlungen öffentlicher Behörden, Stürmen, politischer Unruhen, sozialer Unordnung, Computerzusammenbrüchen oder Ausfällen und vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen dritter Personen.

8.5 In jedem Fall erkennt Thomson CompuMark keine Haftung für Ansprüche an, die später als 6 Monate nach der Übermittlung der Information, die Gegenstand des Streits ist, von Thomson CompuMark ihren Auftraggebern übermittelt worden ist.

8.6 Die britische Datenbank enthält Material, welches dem ständigen Urheberrecht der Krone unterliegt und mit Zustimmung des “Controller-General of Patents, Designs and Trade Marks” und mit der Erlaubnis des “Controller of Her Majesty’s Stationery Office” zur Verfügung gestellt wird.

9. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge und Aufträge, auf die sie anwendbar sind, unterliegen belgischem Recht.

10. Gerichtsstand

Im Falle irgendeines Streits bezüglich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder irgendeines Vertrages oder Auftrages, auf die sie anwendbar sind, liegt die Gerichtsbarkeit ausschließlich bei den Gerichten von Antwerpen (Belgien), vorbehaltlich des Rechts für Thomson CompuMark, einen Streit vor die Gerichte zu bringen, die Gerichtsbarkeit über den Streit auf der Grundlage der normalerweise anwendbaren Vorschriften haben.


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